Was wirft die GEMA Suno konkret vor?

Die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte von Komponisten und Musikverlagen, verklagte Suno am 21. Januar 2025 in München. Ihre These ist präzise: Suno habe ohne Lizenz mit geschützten Aufnahmen trainiert, und das, was das Tool generiert, reproduziere diese Originale in Melodie, Harmonie und Rhythmus so weit, dass es sich um unautorisierte Vervielfältigungen handle, nicht um neue Werke. Diese Unterscheidung ist juristisch entscheidend: Ein exaktes Äquivalent zum US-amerikanischen Fair Use kennt das deutsche und europäische Recht nicht. Die GEMA stützt sich stattdessen auf die EU-Ausnahme für Text- und Data-Mining, die eigentlich für Forschung gedacht ist und nicht für das Training eines kommerziellen Produkts, das mit den Werken konkurriert, von denen es gelernt hat, sowie auf klassischere Vervielfältigungsargumente.

Was geschah, als die Richterin auf Play drückte?

Am 9. März 2026 ließ Richterin Elke Schwager bei einer Verhandlung im Saal 270 des Justizpalasts sechs Songs im direkten Vergleich mit ihren von Suno erzeugten Versionen abspielen: «Rasputin» und «Daddy Cool» von Boney M., «Forever Young» und «Big in Japan» von Alphaville, «Atemlos» von Kristina Bach und «Mambo No. 5» von Lou Bega. Beide Seiten waren sich einig, wie Suno an die Originale gekommen war, nämlich per Stream-Ripping von YouTube-Videos unter Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen der Plattform. Uneins waren sie darüber, was dieser Zugriff beweist. Für die GEMA zeigt die Nähe der generierten Versionen zu den Originalen, dass die Werke in nutzbarer Form innerhalb der Modellparameter fortbestehen und nicht nur als statistisches Rauschen. Das Gericht verschob sein Urteil vom 12. Juni auf den 31. Juli. Eine fünfwöchige Verzögerung in einem derart beachteten Verfahren ist für sich genommen ein Zeichen, dass die Kammer etwas Gewichtiges abwägt.

Warum zählt ein Münchner Urteil über Deutschland hinaus?

Weil es bislang keines gibt. Kein europäisches Gericht hat bisher unmittelbar entschieden, ob ein KI-Musikgenerator eine Lizenz braucht, um mit geschützten Songs zu trainieren, und die 42. Zivilkammer in München steht kurz davor, die erste zu sein. Ein Urteil gegen Suno würde jeder Verwertungsgesellschaft in der EU, nicht nur der GEMA, eine gerichtlich bestätigte Vorlage geben, um KI-Plattformen an den Verhandlungstisch zu zwingen, bevor sie legal auf dem Kontinent operieren dürfen. Die Nachricht kommt außerdem Wochen, nachdem TTH über geleakte interne Protokolle berichtet hatte, wonach Suno YouTube Music, Deezer, Genius und Pond5 weit über das hinaus abgriff, was das Unternehmen offengelegt hatte (16. Juli 2026), und im selben Monat, in dem Universal und Sony vor einem Bundesgericht in Boston beantragen, 61.026 Aufnahmen zu ihrer eigenen Klage gegen Suno hinzuzufügen, eine Forderung, die unter der US-Obergrenze von 150.000 Dollar pro Werk theoretisch über 9 Milliarden Dollar liegen könnte, gegenüber rund 84 Millionen bei der ursprünglichen Klage über 560 Songs. München setzt kein US-Recht. Aber dass ein europäisches Gericht eine Lizenzpflicht in ein bindendes Urteil schreibt, statt in eine hinter verschlossenen Türen verhandelte Einigung, ist genau das Ergebnis, das die KI-Musikbranche seit zwei Jahren zu vermeiden versucht.