Was hat das Bundeskabinett tatsächlich beschlossen?

Im Planungsrecht steckt ein deutscher Club seit Langem in derselben Schublade wie eine Spielhalle, ein Stripclub oder ein Bordell: eine Vergnügungsstätte, etwas, das eine Stadt weg von Wohnen und Arbeiten verbannt. Am 2. Juni 2026 hat das Bundeskabinett unter Bundeskanzler Friedrich Merz einen Entwurf abgesegnet, der Clubs aus dieser Schublade holt und sie als Kultur- und Kunststätten einstuft, in derselben Familie wie Theater und Konzerthäuser.

Die Änderung klingt nach Bürokratie. Das ist sie nicht. Die Einstufung entscheidet, wo ein Laden legal bestehen darf, wie er behandelt wird, wenn sich ein Nachbar über die Bässe beschwert, und wie verwundbar er ist, wenn ein Investor das Gebäude nebenan kauft. Hol einen Club aus der Vergnügungsecke in die Kultur, und du veränderst die Antwort auf alle drei Fragen.

Warum ist das auch über Deutschland hinaus wichtig?

Weil Deutschland, und Berlin vor allem, der Schwerpunkt der weltweiten Clubkultur ist. Ein rechtliches Modell, das den Dancefloor als kulturelle Infrastruktur behandelt, ist etwas, worauf sich jede Stadt berufen kann, die ihre Läden an Mieten und Bauprojekte verliert. Der Branchenverband LiveKomm vertritt diese Linie seit Jahren.

Die Clubbetreiber, die wir vertreten, arbeiten eher wie ein Theater: Sie kuratieren Künstler und fördern aufstrebende Talente.

Das ist Marc Wohlrabe, Vorstandsmitglied der LiveKomm, und darin steckt das ganze Argument in einem einzigen Satz. Die Reform antwortet auf das Clubsterben, das langsame Ausbluten, das das Watergate, die Wilde Renate und andere von der Landkarte getilgt hat. Gesetz ist es noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen es erst verabschieden. Doch mit der berichteten parteiübergreifenden Unterstützung steht das Land, das Techno in die Welt exportiert hat, womöglich kurz davor, ihm zu Hause rechtlichen Schutz zu geben.